Finanzielle Förderung durch den Freistaat Sachsen

Sächsische Paare, die eine IVF- oder ICSI-Therapie benötigen, können vom Land Sachsen und vom Bund eine finanzielle Unterstützung erhalten und so ihren Eigenanteil an den Kosten deutlich reduzieren.

Voraussetzungen für die Förderung

  • Vorlage eines durch die GKV genehmigten Behandlungsplanes
  • Nachweis vom Einwohnermeldeamt, daß beide Eheleute seit mindestens einem Jahr ihren Hauptwohnsitz in Sachsen haben
  • es besteht kein Leistungsanspruch gegenüber einer Privaten Krankenkasse
  • die IVF- oder ICSI-Behandlung muss in einem sächsischen Kinderwunsch-Zentrum stattfinden

Leistungsumfang

  • für den 1. bis 3. Zyklus max. 800 Euro (IVF) bzw. 900 Euro (ICSI)
  • für den 4. Zyklus 1600 Euro (IVF) bzw. 1800 Euro (ICSI)

Gefördert wird die ärztliche Leistung, Medikamente und Sachkosten tragen Patienten zu 50% selbst.

Neu: Seit dem 1. Juli 2016 können unter bestimmten Bedingungen auch unverheiratete Paare eine finanzielle Unterstützung erhalten.

Lassen Sie sich gern von uns beraten.