Gesetzliche Krankenversicherung

Seit dem 1. Januar 2004 schreibt das Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) vor, dass gesetzlich versicherte Paare die Kosten für bestimmte Kinderwunsch-Leistungen zur Hälfte selbst tragen müssen.

Wichtig: Zu 100% übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für sämtliche Leistungen der Ursachen-Abklärung (Diagnostik) sowie für die VZO-Behandlung.

Im Falle einer intrauterinen Insemination (IUI) nach hormoneller Stimulation und mit dem Samen des Ehemannes tragen  Krankenkassen 50% der Kosten für 3 Zyklen. Dies gilt ebenso für eine Therapie mit IVF oder ICSI, auch hier übernimmt die Gesetzliche Krankenkasse 50% der Kosten für maximal 3 Zyklen. Tritt nach IUI, IVF oder ICSI-Behandlung eine Schwangerschaft ein, so trägt die Gesetzliche Kasse die Kosten für einen nochmaligen Zyklus. Dabei ist es egal, wie die Schwangerschaft beendet wird.

Voraussetzungen für die 50%ige Kostenübernahme durch die Gesetzlichen Krankenkasse:

  • Genehmigter Behandlungsplan, der vor Behandlungsbeginn bei der gesetzlichen Krankenversicherung einzureichen ist

Dieser erfordert:

  • Alter der Frau: 25.-39. Lebensjahr
  • Alter des Mannes: 25.-49. Lebensjahr
  • Das Paar muss miteinander verheiratet sein.
  • Die mögliche Zykluszahl darf noch nicht ausgeschöpft sein.

Ausschluss der 50%igen Kostenübernahme durch die Gesetzlichen Krankenkassen bei:

  • nicht eingehaltenen Altersgrenzen
  • nicht miteinander verheirateten Paaren
  • Zustand nach Sterilisation bei Mann oder Frau
  • Spendersamen-Behandlung als Insemination / IVF- oder ICSI-Therapie
  • positivem HIV-Test bei Mann oder Frau

Kosten (50%iger Eigenanteil)

  • IUI ca. 150 bis 160 Euro und Medikamente (50 - 150 Euro)
  • IVF ca. 1.500 Euro (mit Medikamenten- und Narkosekosten)
  • ICSI ca. 1.800 Euro (mit Medikamenten- und Narkosekosten)