Nicht verheiratete Paare
Nicht verheiratete Paare, die eine Inseminationsbehandlung benötigen, müssen diese privat bezahlen. Für die IVF- oder ICSI-Behandlung ist vor Therapiebeginn eine juristische Genehmigung durch die Kommission für Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung der Sächsischen Landesärztekammer erforderlich.
Folgende Unterlagen sind hierfür einzureichen:
Hilfreiche Hinweise zur Antragsstellung:
Merkblatt der Sächsischen Landesärztekammer zur Antragsstellung für unverheiratete Paare
