Nicht verheiratete Paare

Nicht verheiratete Paare, die eine Inseminationsbehandlung benötigen, müssen diese privat bezahlen. Für die IVF- oder ICSI-Behandlung ist vor Therapiebeginn eine juristische Genehmigung durch die Kommission für Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung der Sächsischen Landesärztekammer erforderlich. 

Folgende Unterlagen sind hierfür einzureichen:

Antrag auf Befürwortung einer IVF-/ICSI-Behandlung nicht verheirateter Paare bei der Sächsischen Landesärztekammer

Hilfreiche Hinweise zur Antragsstellung: 

Merkblatt der Sächsischen Landesärztekammer zur Antragsstellung für unverheiratete Paare