Nicht verheiratete Paare

Von unverheirateten Paaren, die eine IVF- oder ICSI-Therapie benötigen, ist vor Behandlungsbeginn eine notarielle Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtserklärung für das geplante Kind oder die geplanten Kinder dem Arzt vorzulegen.

Eine Förderung der privat zu zahlenden Therapiekosten (Antragsformular steht im Download-Center bereit) ist ab dem 1. Juli 2016 unter Umständen möglich.