Finanzielle Förderung durch den Freistaat Sachsen
Seit März 2009 erhalten ungewollt kinderlose Ehepaare in Sachsen vom Freistaat finanzielle Unterstützung für Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung. Ehepaare, die eine IVF- oder ICSI-Behandlung benötigen, können so ihren Eigenanteil an den Kosten um ca. ein Drittel reduzieren.
Voraussetzungen für die Förderung
- Vorlage eines durch die GKV genehmigten Behandlungsplanes
- Nachweis vom Einwohnermeldeamt, daß beide Eheleute seit mindestens einem Jahr ihren Hauptwohnsitz in Sachsen haben
- es besteht kein Leistungsanspruch gegenüber einer Privaten Krankenkasse
- die IVF- oder ICSI-Behandlung muss in einem sächsischen Kinderwunsch-Zentrum stattfinden
Leistungsumfang
- für den 2. und 3. Zyklus max. 800 Euro (IVF) bzw. 900 Euro (ICSI)
- für den 4. Zyklus 1600 Euro (IVF) bzw. 1800 Euro (ICSI)
Gefördert wird die ärztliche Leistung,
Medikamente und Sachkosten tragen Patienten zu 50% selbst.
Eine aktuelle Informationsbroschüre zu den vom Freistaat Sachsen geförderten Maßnahmen sowie eine Mustervorlage für den Behandlungsplan finden Sie in unserem Download-Center.
