Finanzielle Förderung durch den Freistaat Sachsen

Seit März 2009 erhalten ungewollt kinderlose Ehepaare in Sachsen vom Freistaat finanzielle Unterstützung für Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung. Ehepaare, die eine IVF- oder ICSI-Behandlung benötigen, können so ihren Eigenanteil an den Kosten um ca. ein Drittel reduzieren.

Voraussetzungen für die Förderung

  • Vorlage eines durch die GKV genehmigten Behandlungsplanes
  • Nachweis vom Einwohnermeldeamt, daß beide Eheleute seit mindestens einem Jahr ihren Hauptwohnsitz in Sachsen haben
  • es besteht kein Leistungsanspruch gegenüber einer Privaten Krankenkasse
  • die IVF- oder ICSI-Behandlung muss in einem sächsischen Kinderwunsch-Zentrum stattfinden

Leistungsumfang

  • für den 2. und 3. Zyklus max. 800 Euro (IVF) bzw. 900 Euro (ICSI)
  • für den 4. Zyklus 1600 Euro (IVF) bzw. 1800 Euro (ICSI)

Gefördert wird die ärztliche Leistung,
Medikamente und Sachkosten tragen Patienten zu 50% selbst.

Eine aktuelle Informationsbroschüre zu den vom Freistaat Sachsen geförderten Maßnahmen sowie eine Mustervorlage für den Behandlungsplan finden Sie in unserem Download-Center.