Finanzielle Förderung durch den Freistaat Sachsen
Sächsische Paare, die eine IVF- oder ICSI-Therapie benötigen, können vom Land Sachsen und vom Bund eine finanzielle Unterstützung erhalten und so ihren Eigenanteil an den Kosten deutlich reduzieren.
Voraussetzungen für die Förderung
- Vorlage eines durch die GKV genehmigten Behandlungsplanes
- Nachweis vom Einwohnermeldeamt, daß beide Eheleute seit mindestens einem Jahr ihren Hauptwohnsitz in Sachsen haben
- es besteht kein Leistungsanspruch gegenüber einer Privaten Krankenkasse
- die IVF- oder ICSI-Behandlung muss in einem sächsischen Kinderwunsch-Zentrum stattfinden
Leistungsumfang
- für den 1. bis 3. Zyklus max. 800 Euro (IVF) bzw. 900 Euro (ICSI)
- für den 4. Zyklus 1600 Euro (IVF) bzw. 1800 Euro (ICSI)
Gefördert wird die ärztliche Leistung, Medikamente und Sachkosten tragen Patienten zu 50% selbst.
Unter bestimmten Bedingungen können auch unverheiratete heterosexuelle Paare eine finanzielle Unterstützung erhalten. Weitere Informationen finden Sie im Dowload-Center.
Lassen Sie sich gern von uns beraten.