Gesetzliche Krankenversicherung
Seit dem 1. Januar 2004 schreibt das Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) vor, dass gesetzlich versicherte Paare die Kosten für bestimmte Kinderwunsch-Leistungen zur Hälfte selbst tragen müssen.
Wichtig: Zu 100% übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für sämtliche Leistungen der Ursachen-Abklärung (Diagnostik) sowie für die VZO-Behandlung.
Im Falle einer intrauterinen Insemination (IUI) nach hormoneller Stimulation und mit dem Samen des Ehemannes tragen Krankenkassen 50% der Kosten für 3 Zyklen. Dies gilt ebenso für eine Therapie mit IVF oder ICSI, auch hier übernimmt die Gesetzliche Krankenkasse 50% der Kosten für maximal 3 Zyklen. Tritt nach IUI, IVF oder ICSI-Behandlung eine Schwangerschaft ein, so trägt die Gesetzliche Kasse die Kosten für einen nochmaligen Zyklus. Dabei ist es egal, wie die Schwangerschaft beendet wird.
Voraussetzungen für die 50%ige Kostenübernahme durch die Gesetzlichen Krankenkasse:
- Genehmigter Behandlungsplan, der vor Behandlungsbeginn bei der gesetzlichen Krankenversicherung einzureichen ist
Dieser erfordert:
- Alter der Frau: 25.-39. Lebensjahr
- Alter des Mannes: 25.-49. Lebensjahr
- Das Paar muss miteinander verheiratet sein.
- Die mögliche Zykluszahl darf noch nicht ausgeschöpft sein.
Ausschluss der 50%igen Kostenübernahme durch die Gesetzlichen Krankenkassen bei:
- nicht eingehaltenen Altersgrenzen
- nicht miteinander verheirateten Paaren
- Zustand nach Sterilisation bei Mann oder Frau
- Spendersamen-Behandlung als Insemination / IVF- oder ICSI-Therapie
- positivem HIV-Test bei Mann oder Frau
Kosten (50%iger Eigenanteil)
- IUI ca. 150 bis 160 Euro und Medikamente (50 - 150 Euro)
- IVF ca. 1.500 Euro (mit Medikamenten- und Narkosekosten)
- ICSI ca. 1.800 Euro (mit Medikamenten- und Narkosekosten)
Näheres zur Förderung finden Sie im Dowload-Center.